Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist die Basis der KFZ-Versicherung. Nicht zu verwechseln mit einer Berufshaftpflichtversicherung. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die jeder Fahrzeughalter haben muss, damit er überhaupt ein Fahrzeug anmelden darf. Der Grund liegt in den weitreichenden Leistungen, die diese Versicherung anbieten kann.
Leistungen
Stellt ein Geschädigter, weil ihm durch den Versicherten ein Schaden zugefügt worden ist, einen Schadensersatzanspruch an den Versicherten, dann tritt die KFZ-Versicherung mit ihren Leistungen ein. Im ersten Prozess des Leistungsumfangs wird überprüft, ob der Versicherte überhaupt für den Schaden haftbar gemacht werden kann, der Schadensersatzanspruch also gerechtfertigt ist, oder auch nicht. Sollte hier ein ungerechtfertigter Anspruch erhoben worden sein, dann wird die Versicherungsgesellschaft dafür einstehen, dass dieser, im Notfall auch gerichtlich, abgewehrt werden kann. Ist die Forderung gerechtfertig, wird die Versicherung die Deckung der entstehenden Kosten übernehmen. Die Art der Schäden, Sachschäden, Personenschäden oder auch Vermögensschäden, spielt dabei keine Rolle. Was aber unbedingt zu beachten ist, weiss der Ratgeber von Hilfreich.
Deckungssummen
Bei der Haftpflichtversicherung ist auch die Deckungssumme der einzelnen Schadenbereiche vorgeschrieben, die als Mindestgrenze erreicht werden müssen. Zusätzlich steht es den Versicherungsgesellschaften frei, diese erhöht anzubieten, damit die Versicherten eine höhere Absicherung genießen können. Die gesetzliche Vorschrift beträgt für die Sachschäden eine Deckungssumme von 1 Million, bei Personenschäden von 7,5 Millionen und bei Vermögensschäden 50.000 Euro pro Schaden. Leistungen, die über diese Summen hinausgehen, müsste der Versicherte dann zahlen, wenn nur die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme besteht. Die Versicherungsgesellschaft ist zu einer Zahlung dieser Leistungshöhe dem Versicherten gegenüber verpflichtet. Ausgeschlossen hierbei sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, die mit Vorsatz gemacht worden ist, entstehen, wie Trunkenheit am Steuer. In diesem Fall kann die Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens verweigern. Bei anderen fahrlässigen Handlungen muss die Versicherung den Schaden regulieren, kann aber einen Teil der Kosten vom Versicherten einfordern.
Beitragsgestaltung
Für die Ermittlung der Beiträge zu der KFZ Haftpflichtversicherung nutzen die Versicherungsgesellschaften alle Risikoeinschätzungen. So wird das Risiko des Fahrers durch die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse bestimmt, dem Alter und auch der jährlichen Fahrleistung. Das Fahrzeug wird zusätzlich über die Typklassen und auch die Regionalklassen in eine Risikogruppe eingeordnet.